Das Sozialgericht in Gelsenkirchen hat für Hartz IV Empfängerin geurteilt
Hartz IV – Gesetzlich vorgeschriebene Hundehaftpflichtversicherung anrechenbar?
Eine fast richtig gute Entscheidung, die hier getroffen wurde. Hundehalter, die Harz IV beziehen, können in Bezug auf die Haftpflichtversicherung hoffen.
Das Sozialgericht in Gelsenkirchen hat unter dem Az.: S 31 AS 2407/14 vom 07.04.2015 entschieden, dass die Beiträge zur Hundehaftpflichtversicherung bei der Leistungsgewährung unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen sind.
Wen betrifft es?
- Die Leistungsempfänger
- Zusätzlich zu den Hartz IV Haben Menschen mit Erwerbseinkommen Anspruch auf Leistung von Hartz IV für die Deckung der Grundbedürfnissen, dann müssen sie nachweisen, dass die Erzielung von Gewerbseinkommen 400 Euro mantalich übersteigt und der Grundfreibetrag von 100 Euro ausgeschöpft ist.
So und nun kommt es …. Ich schrieb ja, eine fast richtig gute Entscheidung …
Dieses Urteil nimmt Bezug auf eine vorgeschriebene gesetzliche Hundehaftpflicht. Das heißt, nur die Hundehalter in den entsprechenden Bundesländern könnten hiervon profitieren.
Nun, für viele Hundebesitzer hat die Entscheidung des Sozialgerichts in Gelsenkirchen, sofern das Urteil rechtskräftig wird, eine Aussicht auf finanzielle Entlastung.
Alle anderen, die in den Bundesländern leben, in denen die Hundehaftpflichtversicherung nicht per Gesetz vorgeschrieben ist, dürfen hiervon leider nicht profitieren.
Schaut man sich die Liste der gesetzlich vorgeschriebenen Hundehaftpflichtversicherung der einzelnen Bundesländer an, dann sehen wir, dass in vielen Bundesländern nur eine Pflicht besteht für sogenannte Listenhunde. Rechnen wir das also alles mal zusammen, sind es doch eine Minderheit unter den Hundehaltern, die hier von einem wohl rechtskräftig werdenden Ureteil profitieren werden.
So sieht es in der Bundesrepublik aus:
Baden: Württemberg : Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde
Bayern: Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde
Berlin: Ja
Brandenburg: Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde
Bremen: NEIN
Hamburg: Ja
Hessen: Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde
Mecklenburg-Vorpommern: NEIN
Niedersachsen: Ja
Nordrhein-Westfalen: Ja, für große Hunde über 20 kg oder einer Größe von über 40 cm sowie Kampfhunde.
Rheinland-Pfalz: Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde
Saarland: NEIN
Sachsen: Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde
Sachsen-Anhalt: Ja. Bei Welpen spätestens drei Monate nach Geburt.
Schleswig-Holstein: Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde
Thüringen: Ja
Es heißt: „Durchschnittlich kostet eine Hundehaftpflichtversicherung etwa nur fünf Euro im Monat (bei Kampf- bzw. Listenhunden teilweise drei Mal so viel), jedoch haben Leistungsempfänger mit dem geringen Regelsatz nicht einmal genug Geldmittel, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen, weshalb jede finanzielle Entlastung sehr hilfreich ist.“ (HARTZIV.org.)
Ja, dem ist so und es wäre viel hilfreicher, eine Regelung zu schaffen, die allen Hundehaltern im Leistungsbezug die Möglichkeit gibt, die Haftpflichtversicherung anrechnen zu lassen. Hier wären einige Menschen doch im Nachteil und was ich dabei als sehr schade finde ist die Tatsache, dass viele Hundehalter sich eine Hundehaftpflicht gar nicht leisten können. Würden sie aber diese im Regelsatz angerechnet bekommen, wären sie, sowie eben auch die Hunde viel besser abgesichert. Man stelle sich vor, es passiert etwas und es besteht keine Deckung durch eine Versicherung. Da haben es die Menschen, die eh schon viel zu wenig zum Leben haben, so schwer, Schäden zu begleichen, zu regulieren und die Geschädigten wahrlich wenig Aussicht auf Entschädigung.
Deshalb wünschte ich mir hier eine einheitliche Regelung per Gesetzgebung dahingehend, dass alle Hundehalter, die kein regelmäßiges Einkommen haben oder dieses durch Hartz IV aufstocken müssen, unterstützt werden.
1 Kommentar
Ich habe das nicht verstanden, wie ist das jetzt bei hartz 4 beziehern müssen die Hundesteuer zahlen oder nicht.
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