Wenn der Hund gefährlich (gemacht ) wird.
Der Alptraum schlechthin. Ein Horrorszenario, das, was wir im Grunde doch niemanden wünschen und doch gibt es Hundefreunde, Hundemenschen, die genau eine solche Situation herbeiführen.
Wir alle sind Hundefreunde, wir alle haben das Wohl unserer Vierbeiner im Auge und natürlich wünschen wir uns nicht, dass wir mit unseren Fellfreunden einmal in eine schwierige Lage kommen.
Wie können schwierige Lagen, über die ich schreibe, aussehen?
- Unser Hund verletzt einen anderen.
- Unser Hund verletzt Menschen
Über die Schwere der Verletzungen möchte ich jetzt in diesem Fall nicht eingehen. Mir ist wichtig, nur einmal den Zusammenhang herzustellen.
Die Halter des verletzten Tieres sind genau wie wir, völlig überfordert. Da steht auf der einen Seite die Sorge um den Hund, auf der anderen Seite die Frage der Schuld und mittendrin eine Menge Emotionen.
Wird ein Mensch gebissen oder auch „nur“ geschnappt, sind die gleichen mentalen und psychischen Mechanismen involviert.
Nun kann man natürlich einen solchen Vorfall unterschiedlich (be)werten.
Hundekenner, jahrelange Hundehalter sind nicht weniger emotional, manche meinen auch, weil sie schon so lange Hunde halten, besonders erfahren zu sein und den Schaden herbeiführenden Hund einschätzen zu können; dennoch geht ein Großteil der tatsächlichen Hundekenner trotz der Emotionalität mit einer solchen Situation objektiver um.
Was ist zu tun?
- Das Wichtigste hier sind auf jeden Fall die Kontakte auszutauschen wegen der Regelung über die Versicherung.
- Unbedingtes Kontakthalten und Nachfragen, wie es dem verletzten Tier/ dem Menschen geht.
- Selbstanalyse, herausfinden, wie es zu einer solchen Situation kam.
- Mit der betroffenen Partei darüber sprechen – einen Weg finden, dass sie auch mit Ihnen reden möchte, Ihnen zuhören wird.
- In den meisten Fällen einsehen, dass der Mensch nicht unschuldig war.
Das ist der Optimalfall. Was aber nun, wenn die Gegenpartei derart geschockt ist, stur und uneinsichtig. Was, wenn die Gegenpartei nichts mit Ihnen zu tun haben möchte, Sie für alles zur Verantwortung ziehen will und obendrein auch noch dem Hund, Ihrem Hund, ein weiterhin artgerechtes Leben verweigern möchte?
Was, wenn die Gegenpartei Sie anzeigt und Sie ein Schreiben vom Ordnungsamt bekommen wegen einer Feststellung, dass Ihr Hund nun ein Gefahrenhund sein soll.
Dann drehen Sie durch. Alles, was man sich an Emotionalität vorstellen kann, wird sich zeigen und Sie werden Seiten an sich entdecken, die Sie vorher gar nicht kannten.
Natürlich, nachzuvollziehen, vor allem dann, wenn Ihr Hund eher unproblematisch ist, unauffällig und im Grunde gar keine Probleme bereitet. Und nun plötzlich soll Ihr Hund gefährlich sein?
Ich rate Ihnen hier zunächst einmal Ihre Gefühle in den Griff zu bekommen. In den seltensten Fällen werden Sie die Gegenpartei dazu bewegen können, die Anzeige zurück zu nehmen und ist Ihr Hund erst mal angezeigt, ist er auch aktenkundig! Das bringt also nichts.
In der Regel bekommen Sie zunächst einen Anhörungsbogen und müssen beim Ordnungsamt vorstellig werden. Die Ämter an sich handhaben dieses unterschiedlich. Das liegt aber zum Teil nicht an Willkür, sondern an den Gesetzen der einzelnen Bundesländer.
In diesem Zusammenhang lassen Sie sich bitte von mir gut beraten, denn ich habe schon so einige Hundehalter auf diesem Weg begleitet: Verfallen Sie in keine Feindeshaltung dem Ordnungsbeamten gegenüber. Die Menschen an ihren Schreibtischen machen ihre Arbeit, eine Arbeit die darauf abzielt, unter anderem die Gesetze durchzusetzen und Gefahren abzuwenden.
Dazu werden Sie also eine neutrale Stellung einnehmen müssen und sich vor Augen führen, dass der Ordnungsbeamte weder aus persönlichen, noch aus beruflichen Gründen Ihnen das Leben schwer machen möchte. Er ist von Gesetzes Wegen aber dazu angehalten, die Sachlage zu klären. Und ja, sicher, Sie kennen das Sprichwort: So, wie es in den Wald schallt, so hallt es wieder raus! Sein Sie also klug und besonnen und reagieren Sie angemessen auf ein solches Schreiben mit Termin.
Wie ich schon schrieb, werden unterschiedliche Vorfälle auch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich bearbeitet.
Manchmal reichen Gespräche und die Vorstellung des Hundes. Manchmal müssen Sie einiges nachreichen. Manchmal auch zu einem Wesenstest … Egal, wie es aussieht, flippen Sie nicht aus. Es gibt, wenn Ihr Hund tatsächlich keine asozialen Züge, aggressionsmotivierte Angriffe startet, Wege, Ihren Hund weiterhin oder wieder artgerecht zu halten.
Und Sie, liebe Hundefreunde, die aus Angst, Wut, Schock, Sorge usw. Anzeige erstatten (wollen), denken Sie doch bitte auch mal nach.
Die Halter des Schaden verursachten Hundes fühlen sich auch nicht gut, auch sie werden wieder oder erstrecht aufpassen.
Denn was ist denn das Ergebnis eines als Gefahrenhund eingestuften Hundes?
Gefährlicher Hund:
- Für den Menschen: Totale Einschränkung in der Hundehaltung. Spießrutenlauf in der Gesellschaft. Weit entfernte Auslaufflächen suchen, damit der Hund endlich Bewegung finden kann. Danach sind die Menschen Halter eines unausgeglichenen Hundes, verängstigt, verunsichert, aufgrund von Maulkorb und kurzer Leine für Verhalten offen, das nicht typisch ist. Hohe Steuern.
- Für den Hund, Beispiel aus Schleswig/Holstein: Maulkorb, Leinenzwang mit einer 1-Meter-Leine, blaues Halsband. Keine Bewegung, kein Spiel, keine weiteren Sozialkontakte. Permanentes Meideverhalten!
Liebe Hundehalter, was bezwecke ich mit diesem Artikel?
Ich möchte beide Seiten sensibilisieren.
Zum einen Sie, Sie, Hundehalter, deren Hund zu Schaden kam und Sie, Sie, Hundehalter, der den Schaden herbeigeführten Hund sein Eigen nennt.
Kommunikation ist das Zauberwort. Bitte reden Sie! MITEINANDER und nicht übereinander. Klären Sie die Situation zunächst einmal persönlich, wenn die ersten Emotionen verflogen sind.
Und Sie, Hundehalter, die am liebsten sofort Anzeige erstatten wollen: Beten Sie bitte täglich darum, dass Ihr Hund nicht irgendwann mal nur Hund ist und somit dem Anspruch einer menschlichen Gesellschaft nicht gerecht wird.
Und für Sie, die vielleicht gerade in einer solchen Situation sind und sich überfordert fühlen, bitten Sie doch um Hilfe!
Und eine Frage, die ich hiermit nochmal klar beantworten möchte.
Gefährlicher Hund
Ja, es ist möglich, einen als gefährlich eingestuften Hund wieder zurückstufen zu lassen. Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Hund tatsächlich „nur“ Hund und kein gefährlicher Hund ist.