Strenge Auflagen für Hunde und Katzen durch Vogelgrippe
Sie ist wieder da, die Vogelgrippe. Es hat den Anschein, als würde sie sich rasant verbreiten und ja, aus den unterschiedlichen Bundesländern hören wir von neuen Fällen, geschlossenen Betrieben, Tötungen von Beständen und verendeten Tieren.
Worauf die Vogelgrippe zurückzuführen ist und wer hier wen ansteckt, können Sie auf den Seiten des NABU nachlesen.
Aber welche Auswirkungen hat denn die Vogelgrippe auf uns und die Hundehaltung? Dürfen Freigänger, also auch Katzen, noch raus?
Nun, nicht nur in Bezug auf die Hunde, sondern auch auf die Katzenhaltung ist hier tatsächlich Informationsübermittlung gegeben.
In sehr vielen Gebieten besteht derzeit absolute Leinenpflicht für Hunde. Und dieser Leinenzwang gilt sowohl für Land, Wald, Flur, Fluss …. als auch für die Ortschaften. Katzen, Freigänger, dürfen nicht mehr raus!
Vogelgrippe – Leinenzwang also grundsätzlich!
Nein, nicht etwa, weil die Hunde sich an der Vogelgrippe anstecken können, sondern diese übertragen! Das gilt im Übrigen auch für uns Menschen, denn auch wir können die Erreger durch unsere Schuhe verbreiten.
Im Grunde soll das Freilaufverbot darauf abzielen, dass unter anderem verhindert werden soll, Wildvögel aufzuscheuchen. Der Vogelzug soll ungestört und ohne Verzögerung ablaufen. Das Virus soll nicht verbreitet werden.
Für das Jagen gelten nun auch gesetzliche Sonderbestimmungen.
Das Federwild darf nur mit behördlicher Genehmigung bejagt werden.
Gilt das Freilaufverbot auch für Jagdhunde?
Ja, definitiv. Auch die Jäger dürfen ihre Hunde nur noch angeleint mitnehmen und führen – also im Revier.
Außerdem gibt es reichlich Hunde, die tote Wildvögel finden und verschleppen. Und ja, der eine oder andere findet sich im Schlaraffenland, findet er Aas. Für Katzen ist natürlich krankes Tier immer wieder ein gefundenes Fressen!
Ich möchte Sie bitten, sich in Ihrem Kreis zu informieren, wie der aktuelle Stand ist, inwieweit Sie und Ihr(e) Haustier(e) von der Einschränkung durch die Vogelgrippe betroffen sind.
Eines ist ganz sicher: Es wird in den betroffenen Gegenden definitiv Kontrolle geübt und ordnungsrechtlich verfolgt, wenn Ihre Tiere frei laufen. Es werden oft empfindliche Bußgelder verhängt, die je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit ausgestellt werden.
Sie können unter Nennung der Gründe auch Anträge zur Sonderregelung stellen. Hierin müssen Sie verdeutlichen, warum Ihre Tiere keine Gefahr, das Virus zu verbreiten, darstellen.
Diese Herangehensweise ist nicht etwa derart konstruiert, um uns Hundehalter nun etwas zu ärgern, es handelt sich um eine tierseuchenbehördliche Verfügung, die erst wieder aufgehoben wird, wenn keine infizierten Tiere mehr gefunden werden.
Aktualisiert am 23. November 2016
Betroffene Gebiete in Schleswig-Holstein
„Mittlerweile ist in sieben Kreisen (Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Segeberg, Herzogtum-Lauenburg, Dithmarschen und die Hansestadt Lübeck) der hochpathogene Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. In fast allen Fällen handelte es sich um Wildvögel (Reiherenten, Schwäne, Gänse). In zwei Fällen waren Geflügelhaltungen betroffen: neben der Anlage im Kreis Schleswig-Flensburg eine Hobbyhaltung in Lübeck.
In Dithmarschen wurde zudem die niedrigpathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5 in zwei Gänsehaltungen festgestellt.
Von den zuständigen Kreisveterinärbehörden wurden landesweit Restriktionsgebiete eingerichtet. Sie bestehen bei dem hochpathogenen Erreger aus Sperrbezirken im 3 Kilometerradius und Beobachtungsgebieten im 10 Kilometerradius um die Befunde. Die exakten Verläufe der Restriktionsgebiete sind auf den Internetseiten der jeweiligen Kreise veröffentlicht.“
Nachzulesen und weitere Infos
Zum Vergrößern, klicken Sie bitte auf das Bild.
Zu den amtlichen Bekanntmachungen, klicken Sie bitte auf die jeweiligen Links. So können Sie sehen, ob Ihr Einzugsgebiet betroffen ist.
Selbst, wenn noch nichts amtliches zur Leinenpflicht und Katzenhaltung steht, entnehmen Sie bitte den folgenden Links die jeweiligen Telefonnummern und fragen Sie nach. Es kann sich täglich ändern!
BÜRGERTELEFON VOGELGRIPPE SCHLESWIG-HOLSTEIN: 0431 1606666
Kreis Steinburg:
Flensburg
Kiel
Lübeck
Neumünster – noch nichts für uns Hundehalter
Dithmarschen
Herzogtum Lauenburg
Nordfriesland
Ostholstein
Pinneberg
Plön
Rendsburg-Eckernförde
Schleswig im Kreis Schleswig-Flensburg
Segeberg
Steinburg
Stormann
Niedersachsen
BÜRGERTELEFON VOGELGRIPPE NIEDERSACHSEN: 0441/57026-444.
Aus dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt:
„Kann man Hunde und Katzen gefahrlos draußen herumlaufen lassen?
Ja. Solange in Ihrer Region keine Fälle von hochpathogene Vogelgrippe (HPAI) festgestellt wurden, können sich Hunde und Katzen gefahrlos draußen aufhalten. Ebenso kann man mit dem Hund im Wald oder an Seen spazieren gehen. Dies ändert sich aber, falls die HPAI in der näheren Umgebung festgestellt werden sollte. Dann werden Sperrgebiete eingerichtet werden, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern. In den Sperrzonen (3 Kilometer) und Überwachungszonen (10 Kilometer), um positiv auf HPAI getestete Tierfunde oder Geflügelbetriebe herum, müssen Hunde deshalb angeleint werden. Katzen dürfen in diesen Gebieten nicht frei herumlaufen. Haustierhalter sollten dringend darauf achten, die Grundregeln der Hygiene im Umgang mit ihren Tieren zu beachten und sich vor allen Dingen an die Schutzmaßnahmen in den Sperrzonen und Überwachungszonen zu halten.
Außerhalb der Überwachungszonen wird Haltern empfohlen, die Tiere gut zu beobachten und bei Krankheitssymptomen oder auffälligem Verhalten einen Tierarzt aufzusuchen.“
Hamburg
BÜRGERTELEFON VOGELGRIPPE HAMBURG: 040-428372222
„Direkter Kontakt von Haustieren mit Vögeln vermeiden
Hunde und Katzen dürfen sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet nicht mehr frei herumlaufen. Es besteht die Gefahr, dass diese das H5N8-Virus nach dem Kontakt mit verendeten Vögeln weiter verbreiten. Daher sollte direkter Kontakt von Haustieren mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden. Bei weiteren Totfunden von Tieren mit dem Geflügelpesterreger werden die Ausmaße der Zonen entsprechend angepasst.“
Quelle: Abendblatt
Mecklenburg Vorpommern
BÜRGERTELEFON VOGELGRIPPE MECKLENBURG VORPOMMERN: 0385 5886066
Weitere Informationen der Landesregierung hinter diesem Link. Sie sollten hier besser telefonieren. Es ist nicht viel über Sperrbezirke zu finden.