Rasselisten: Abschaffung in Schleswig-Holstein nun beschlossene Sache?
Mit Freude haben die Schleswig – Holsteiner Hundefreunde nun zur Kenntnis nehmen dürfen, dass auch ihr Bundesland verstanden hat, dass Rasselisten ein völliger Unsinn darstellen.
Am 1. Januar 2016 soll das neue Hundegesetz in Kraft treten. Dann ist endlich Schluss mit völlig an der Hundehaltung vorbei gehenden Reglementierungen und Einstufungen durch Aussehen in Rasselisten.
Am Mittwoch, den 17. Juni 2015, beschloss der Landtag die Reform des bisherigen Gefahrenhundegesetzes. Maßgebend für die endlich nur richtige Entscheidung waren die SPD, Grünen, SSW und die FDP. Mal als Nebenifo: Die FDP ist die Partei, die sich für uns Hundehalter bislang am meisten eingesetzt hat und die auch dafür maßgeblich verantwortlich ist, dass viele noch viel unmöglichere Gesetze erst gar nicht zur Beschließung gebracht wurden.
Erstaunlich oder aber auch nicht, hier mal wieder die CDU. Man mag es nicht glauben, aber bis zum Schluss versuchte sie, das neue Gesetz zu verhindern und bestand auf die Gefährlichkeit, die von bestimmten Rassen ausgehe.
Wie ich im Vorfeld schon mal darüber berichtete, geht es auch nun tatsächlich in dem neuen Gesetz darum, nicht die Rasse an sich zu beurteilen, sondern das Verhalten eines Hundes. Dieses soll nun zukünftig entscheidend dafür sein, ob ein Hund als gefährlich gilt.
Nun sieht das neue Gestz vor, dass Hundehalter, deren Hund ein anderes Tier oder einen Menschen gebissen oder bedroht hat, einen Hundeführerschein zu machen haben. Erstaunlich auch in diesem Zusammenhang, dass dieser Hundeführerschein nun mit einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung gleichgestellt wird und noch erstaunlicher, dass dieser Führerschein bei behördlich anerkannten Personen wie Hundetrainern, Tierärzten und Rettungshundeführern abgenommen werden können.
Kann ein Hundehalter die zur Pflicht nach einem Beiß- oder Bedrohungsvorfall vorgeschriebene Sachkunde nicht belegen und vorweisen, sieht das neue Gesetz die Abgabe des Hundes vor.
Ab 1. Januar 2016 soll nun auch das Chippen des Hundes in Schleswig-Holstein Pflicht sein und auch die Haftpflichtversicherung wird vorgeschrieben. Für den „normalen“ Hundehalter ist das nichts Neues, denn beides wird mit Anschaffung eines Hundes als selbstverständlich angesehen.
Mit dem neuen Hundegesetz ab 1. Januar 2016 müssen nun aber auch die Kommunen ihre Hundesteuersatzungen anpassen. Wir dürfen gespannt sein, wie sie nun die fehlenden Gelder, die sie mit Macht Euro für Euro abgeschöpft haben, anderweitig versuchen, wieder einzuholen. Obwohl – bedroht ein Hund, kann er schon als gefährlich eingestuft werden. ja dann …
Positiv denkend, freue ich mich darüber, dass der Norden nun fast flächendeckend der Auffassung und somit eben auch dem Hund an sich gerecht werdend, folgt, dass Rasselisten absolut überflüssig und auch diskriminierend sind – und das eben nicht nur für die Hunde. Es wird jedoch noch Jahre/ Jahrzehnte dauern, bis die Menschen das Feindbild „Kampfhund“, das die Medien sehr wirkungsvoll aufgebaut haben, aus ihren Köpfen verbannt haben.
Weitere Gedanken zum Kippen des Gesetzes vom 26. Februar 2015, können Sie gerne nochmal HIER nachlesen.