Einreisebestimmungen für Hunde in Norwegen
Einfuhr von Hunden aus Ländern der EU (außer Schweden)
Für einen stressfreien Urlaub mit Hund in Norwegen
1. Kennzeichnung
Ihr Hund muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für den Hund Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegerät zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.
2. Tollwutimpfung und Antistofftiter
Ihr Hund muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein.
Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogramms mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung anzusehen.
Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Ihrem Hund muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Die Untersuchung muss von einem dazu von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen regelmäßig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden.
Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt.
3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose)
Hunde müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden!
4. Heimtierausweis
Für Ihren Hund muss ein Heimtierausweis mitgeführt werden, durch den Ihr Hund zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlungen bescheinigt.
5. Grenzkontrolle
Hunde, die aus EU-Ländern (ausser Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit der für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).
Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z. B. American Staffordshire Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt.
Bitte beachten Sie, dass in Norwegen Anleinpflicht besteht und Sie für die Entfernung der Ausscheidungen Ihres Hundes verantwortlich sind. Nehmen Sie ausreichend Hundetüten mit.
Gefährliche Hunde
Unter gefährlichen Hunden sind Hunde oder Hundetypen zu verstehen, die besonders aggressiv, kampfwillig und ausdauernd sind und die aufgrund dieser Eigenschaften gefährlich für Menschen und Tiere sind.
Hunde der folgenden Typen sind als gefährlich anzusehen, ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen, ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen:
- Pitbullterrier
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila brasileiro
- Toso inu
- Dogo argentino
Als gefährlich sind außerdem Hunde oder Hundetypen anzusehen, die aus einer Kreuzung von Hund und Wolf hervorgegangen sind, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Anteil vom Wolf.
Weitere Informationen:
Urlaub mit Hund in Norwegen.
Laut Hundegesetz besteht zwischen dem 1. April und 20. August grundsätzlich Leinenpflicht!
“§ 6. Sikring av hund ved båndtvang m.m.
I tiden fra og med 1. april til og med 20. august skal en hund bli holdt i bånd eller forsvarlig inngjerdet eller innestengt, slik at ikke den kan jage eller skade storfe, sau, geit, fjærfe, rein, hest eller vilt, herunder viltets egg, reir og bo.”
Sie sollten sich erkundigen, ob in den Kommunen, in denen Sie sich aufhalten, ein außerordentlicher Leinenzwang herrscht und wo Sie den Hund auch frei laufen lassen können. Die Strafen für den Verstoß gegen die Anleinpflicht gehen bei 3.000 NOK los! Wird ein Hund als wildernd beobachtet, sollten Bauern um ihre Tiere bangen, wird auch schon mal geschossen.
Zudem kann ein unangeleinter Hund der Polizei übergeben werden. Diese gibt über die aktuelle Tageszeitung bekannt, dass ein Hund in ihrer Obhut ist. Gibt es auf diese Anzeige keine Reaktion, kann der Hund verkauft, verlegt oder eingeschläfert werden. Ist Ihr Hund gekennzeichnet, bekommen Sie lediglich eine Nachricht darüber.
Persönliches Fazit:
Norwegen ist ein wundervolles Land. Es ist groß und großflächig. Es hat eine traumhafte Natur. Schauen Sie sich Ihre Route an und halten Sie sich bitte an die vorgegebenen Gesetze. Dann werden Sie auch einen Traumurlaub verleben.
Zudem soll die Vogelwelt geschützt werden.