Anschnallpflicht von Hunden
Der Transport von Hunden kann manchmal schon etwas anstrengend sein. Vor allem dann, wenn man vielleicht nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sich eine tolle Box zu kaufen, eine solche ins Auto bauen zu lassen, man einen großen Hund im kleinen Auto mitnehmen möchte usw.
Aber wie sieht es denn wirklich rechtlich aus? Darf man den Hund auf dem Rücksitz transportieren? Welche Vorschriften gelten und wie kann ich mich da irgendwie in der Mitte bewegen, ohne dass ich Leben gefährde?
Für einige Hundehalter sieht das immer noch so aus, dass sie ihren Hund auf die Rückbank setzen oder springen lassen und dann geht es los – egal wohin, raus zum Laufen, ab in die Stadt und los zum Stall. Dabei machen sie sich leider keine Gedanken über die Konsequenzen.
Das Mitführen von Hunden, also der Transport von Hunden auf dem Rücksitz, ist zwar nicht gesetzwidrig, aber in letzter Konsequenz ist es denn doch verboten.
Es ist jeder Hundehalter gut damit beraten, sich doch mehr Gedanken zu einem Transport seines Vierbeiners Gedanken zu machen.
Stellen Sie sich doch nur einmal das Szenario vor, wenn der Hund im Auto unruhig ist oder wird und in diesem anfängt, herumzuspringen. Das ist nicht nur für den Fahrer, sondern auch für jeden weiteren Verkehrsteilnehmer gefährlich.
Es gibt tatsächlich unerfreuliche Situationen, die mit einem Hund erlebt werden können. So passiert es nicht selten, dass beispielsweise ein kleiner Hund mal in den Fußraum des Fahrers spring und die Bremse blockiert oder er springt plötzlich auf den Schoß des Fahrers und versperrt die Sicht auf den Verkehr.
Ist Ihr Hund ungesichert mit Ihnen in einen Unfall verwickelt, kann er auch mal ganz schnell zum Flugobjekt werden. Und das ist sicher gar nicht lustig, bedenkt man, dass er nicht nur sich selbst, sondern die Insassen des Autos sowie andere Verkehrsteilnehmer verletzen kann und gefährdet. Man sollte sich schon Gedanken zu und über einen Transport von Hunden machen.
Der ADAC hat Crashtests mit einem 22 kg schweren Hundedummy durchgeführt, der ungesichert mit einem rund 25 -Fachen seines eigenen Körpergewichts gegen die Kopfstütze und Rückelehne des Fahrers traf. Die Aufprallkraft in diesem Fall entspricht einem Gewicht von über 500 kg! Überlegen Sie bitte, welche Folgen ein solcher Unfall real also gehabt hätte. Zudem zeigte dieser Crashtest , dass auch der Fahrer ärztliche Versorgung hätte benötigt.
Und dann überlegen Sie bitte einmal und schauen Sie sich Ihren Hund an. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Hund, wenn noch handlungsfähig, verängstigt, panisch sein kann und wohlmöglich Rettungskräfte behindert oder auch, wenn es die Gelegenheit hergibt, aus dem Auto flüchtet und über Straßen, Autobahnen … läuft. Man mag sich das Szenario nicht vorstellen, aber genauso geschieht es immer wieder auf den Straßen. Ein sicherer Transport von Hunden im Auto ist sehr wichtig.
Wie ist die Beförderung gesetzlich geregelt?
Die Mitnahme von Hunden ist in der Straßenverkehrsordnung durch die Mitnahme von Tieren im § 23 Absatz 1 Satz 1 geregelt. Sie werden dort unter anderem lesen:
„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung (…) beeinträchtigt werden. „Wer dem keine Bedeutung beimisst, hat mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro zu rechnen.
Weiterhin werden Sie die Information darüber erhalten:
„Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug (…) sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder Besetzung nicht leidet.“
Heißt im Klartext: Selbst, wenn „Hund“ nicht genannt wird und auch die Nennung von „Tier“ nicht wiederholt wird, spricht der allgemeine Rechtsgedanke für eine ordnungsgemäße Sicherung, sprich, die Verkehrssicherheit darf nicht unter der Beförderung eines Tieres, hier eines Hundes, leiden. Zuwiderhandlungen können Sie 25 Euro kosten.
Wenn Sie nun diese Vorgaben nicht beachten und die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, kostet Sie der ganze Spaß 80 Euro und Sie haben damit so richtig gepunktet, nämlich mit 3 an der Zahl, registriert in Flensburg!
Wie aber darf/ kann Ihr Hund befördert werden?
Der Gesetzgeber schreibt die Art der Sicherung durch Nennung nicht explizit vor. So haben Sie die Wahl zwischen einem sicheren Gitter, einem Geschirr oder der Box.
Sind Sie beim Lesen jetzt vielleicht auch etwas irritiert? Ja, verständlich. Der Gesetzgeber schreibt einen sicheren Transport, eine sichere Beförderung vor, sagt aber nicht, wie diese aussehen soll. Machen Sie sich dann auf die Suche nach DER sicheren Lösung, dann kommen Sie vielleicht auch darauf, dass der ADAC beispielsweise geprüfte Sicherheitssysteme empfiehlt, die durch Crashtests oder nach DIN Prüfungen (DIN 75410-2) bestätigt sind. Das ist schon mal ein Hinweis? Ja, sicher, aber eine gesetzliche Prüfung zur Sicherheit bei diesen Systemen von Tieren gibt es dann auch nicht.
Also sind wir gefordert, eine Sicherung nach bestem Wissen und Gewissen zu leisten und einen Transport von Hunden für alle Beteiligten angenehm zu machen.
Was gibt es auf dem Markt? Vor- und Nachteile
Wie sicher sind diese?
Schutzdecke
Schutzdecke, die an Kopfstütze und Rückenwand fixiert wird.
Vorteil:
- Schutz vor Verschmutzung
- Hund kann nicht in den Fußraum fallen
Nachteil:
- Fahrer und Insassen werden nicht vor dem Hund geschützt
- Ihr Hund ist bei schweren Unfällen nicht gesichert
- Ihr Hund kann die Rettungskräfte stören
Tiersicherheitssitz
Der Tiersicherheitssitz wird mit dem Gurt, bei neueren Autos mit der Verankerung für Kindersitzsysteme (Iso-Fix) auf dem Rücksitz befestigt. Die Hunde werden beidseitig mit einem Geschirr gesichert.
Vorteil:
- Hund ist gesichert
- Er kann sich nicht frei im Fahrzeug bewegen
- Die Vierpfote wird bei einem Unfall nicht herumgeschleudert
- Die Kunststoffschale des Sitzes schützt den Hund in scharfen Kurven
- Kann als Schlafplatz dienen
- Hält den Schmutz zusammen
Nachteil:
- Nur für Hunde bis 9 kg
- Befestigung am Fahrzeug umständlich
- Hund muss sich an das Geschirr gewöhnen
- Der Vierbeiner hat so gut wie keinen Bewegungsraum
Hundesicherheitsgurt
Für größere Hunde ist der Hundesicherheitsgurt eine Möglichkeit. Es sollte hier darauf geachtet werden, dass die Geschirre breit gepolstert sind und sie sehr stabil sind, also über eine hohe Festigkeit verfügen.
Vorteil:
- Leichte Handhabung
- Bei guter Polsterung und festem Material, entsprechender kurzer Gurtlänge, können die Menschen im Auto geschützt werden.
Nachteil:
- Schlechte Qualität drückt auf den Brustkorb des Hundes, die Sicherheit wird entsprechend reduziert.
- Nur bedingte Rückhaltefunktion
- Ist der Gurt zu lang, ist der Hund bei Unfall nicht vor einem Aufprall gefeit.
- Der ADAC sieht diesen Gurt allgemein als nicht ausreichend sicher für die HUNDE.
Hinweis: Einen solchen Sicherheitsgurt zu besitzen, ist keine der schlechtesten Ideen. Sollten Sie nämlich einmal mit einem anderen Auto Ihren Hund transportieren, ob nun mit Nachbarn oder weil Ihr Auto kaputt ist …., dann ist es ratsam, ein solches Geschirr zu haben, das Sie Ihren Hund in jedem anderen Auto sicherer mitfahren lässt, als komplett ohne Sicherung. Zudem wissen Sie ja, Hunde müssen angeschnallt werden, das hat der Gesetzgeber vorgegeben. Bei Ihnen denken Sie ja auch nicht mehr darüber nach und machen es einfach, oder?
Abtrennung
Oft besteht eine solche Abtrennung aus flexiblen Gurtbändern, die hinter den Vordersitzen montiert werden. Es gibt natürlich auch Abtrennungen durch Trennnetze oder Trenngitter.
Vorteil:
- Der Hund sitzt frei auf der Rücksitzbank
- Verletzungsrisiko niedrig
- Kofferraum kann genutzt werden
- Zusätzliche Sicherung für Ladung, wenn diese im Kofferraum neben dem Hund transportiert wird.
- Der Hund kann den Fahrer nicht behindern
Nachteil:
- Montage und Demontage oft sehr aufwendig
- Der ADAC gibt hier an: Bei größeren Kofferräumen kann es bei einem Aufschlag zu Spitzenbelastungen kommen. Es ist dann ein Problem, wenn Netze und Gitter nicht stabil im Fahrzeug verankert sind. Dann könne das Durchschlagen von größeren Hunden nicht verhindert werden.
Empfehlung des ADAC:
Laderaumtrenngitter nach DIN, die vom Dachbereich bis zum Ladeboden reichen und stabil sind.
Fest im Auto verankerte Transportboxen bieten die größte Sicherheit. Nicht fest verankerte Transportboxen sollten nochmals durch ein Laderaumgitter gesichert werden. Das ist deshalb schon nötig, da so eine faltbare oder transportable Box laut Straßenverkehrsordnung (§ 22 Absatz 1) Ladung darstellt und dementsprechend gesichert werden muss und zwar so „dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder unvermeidbaren Lärm erzeugen können.“
Kleinere Boxen dagegen dürfen Sie auch im Fußraum hinter den Fahrersitzen stellen.
Vorteil:
- Die höchste Sicherheit für Ihren Hund
- Hunde können sich, sind sie an die Box gewöhnt, in dieser entspannen und diesen als einen geschützten Rückzugsort ansehen, den Sie ja auch noch sehr gemütlich herrichten können.
- Der Hund stört den Fahrer nicht.
Nachteil:
- Der Hund muss zunächst an eine Box gewöhnt werden.
- Große, schwere, nicht verankerte Boxen sind umständlich in der Handhabung
- Unzureichende Eigenstabilität von Boxen ohne festen Einbau oder vordere Abstützung.