Dänemark rudert langsam zurück.
Neues Hundegesetz in Dänemark. Ein Aufschrei ging durch die Reihen der Hundefreunde, als es hieß, Dänemark lässt Hunde töten. Wir alle erinnern uns auch an den Fall des Schäferhundes, der wegen einer Beißattacke getötet werden sollte und von einem Polizisten daraufhin entführt wurde. Dieser Polizist verlor wegen dieser Handlung seine Arbeit und wurde zudem auch verurteilt (60 Tage Freiheitsentzug auf Bewährung).
Ein großer Aufschrei ging durch unsere Reihen, als ein Weimaraner-Rüde vollkommen artgerecht reagierte, er dennoch eingeschläfert wurde.
Neues Hundegesetz in Dänemark. Skandalös waren einige Berichte von Urlaubern, die entweder ohne Hund aus ihrem Urlaub zurück kamen oder aber sich gar nicht trauten, mit ihrem Hund unbeschwert einen solchen zu führen.
Viele Dänemarkurlauber mit Hund haben darum ihren Urlaub storniert, viele Kurzreisende sind erst gar nicht aufgebrochen, um unseren Nachbarn einen Besuch abzustatten.
Neues Hundegesetz in Dänemark. Tierschützer warnten vor einem Urlaub in Dänemark. Erinnern Sie sich? So ging man von Zahlen seit 2010 aus: Es wurden laut Aussage des Tierschutzes 1200 Hunde getötet. Die dänische Polizei allerdings spricht von 400 Hunden, die alle Menschen angefallen haben sollen.
Großflächige Protestaktionen wurden organisiert und einige haben auch nicht locker gelassen. Der Aufschrei war so groß, sodass Dänemark nun ein wenig zurück rudert.
In einer Stellungnahme der Osnabrücker Zeitung gegenüber, erkläret der Pressesprecher des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, Morton Olsen, dass Dänemark einige Punkte in seinen umstrittenen Hundegesetzen ändern werde.
Zuvor gab es bereits ein Statement vom Landwirtschaftsminister Dan Joergensen, der auf seiner Facebook-Seite für Hundehalter eine Lanze brach. So schreib er: „ Es kann nicht sein, dass Familien zusehen müssen, dass ihr Hund ohne Grund getötet wird.“
Was aber nun soll sich ändern?
Neues Hundegesetz in Dänemark. Hunde, die wegen Beißvorfällen auffielen und bislang daraufhin getötet wurden, können nun in Zukunft durch einen Experten, einen Sachverständigen, begutachtet werden. Die Hundehalter bekommen das Recht, ihren Hund begutachten zu lassen … Dieser soll dann entscheiden, ob es sich bei der Beißattacke um einen schweren Beißvorfall gehandelt hat und der Hund deshalb eingeschläfert werden muss. Bislang wurde ohne weitere Prüfung getötet.
Problematisch weiterhin ist in Dänemark ein Gesetz aus dem Jahre 1872 (das dänische Feld- und Weggesetz), das Privatpersonen erlaubt, streunende Hunde und Katzen auf ihren Grundstücken zu erschießen. Allerdings müssen sie zuvor die Besitzer gewarnt haben, kennen sie diese nicht, reiche auch ein Inserat in der Tageszeitung. Schon erstaunlich, dass dieses überhaupt möglich ist – wer hat denn eine Waffe?
Wie sieht denn der Weg aus für diese Änderung?
Hierzu sagte Olsen: „ In Zukunft soll der Halter das Recht haben, einen Experten hinzuziehen, der beurteilt, ob der Hund wirklich verwildert ist.“ Sicher, auch hier gelten Ausnahmen, nämlich dann, wenn Leib und Wohl eines Menschen gefährdet sei.
Im März sollen nun diese Gesetzesänderungen im Parlament Zustimmung finden.
Neues Hundegesetz in Dänemark. Auch der dänische Ferienhausanbieter Novasol hat gegenüber der Osnabrücker Zeitung diese Gesetzessänderungen begrüßt. Gerade dieses Unternehmen kämpfte gegen dieses Gesetz und war eines der größten in der Protestaktion. Sie bestätigten auch, dass die Deutschen ihren Urlaub stornierten und gingen sogar soweit, dass sie eine Hundesicherheitsgarantie in ihren Ferienhäusern aussprachen.
Die dänischen Tierschützer konnten allerdings nichts an der bestehenden Rasseliste ändern. Die 13 Hunderassen, die aufgeführt sind, werden weiterhin verboten. Alle diese Rassen, die nach Juli 2010 angeschafft wurden, dazu zählen Einfuhr, Zucht und Haltung, werden ausnahmslos konfisziert und getötet.
Doch der Tierschutz kämpft weiter und wird mit diesen „Todeslisten“ vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
Persönliches Fazit:
Neues Hundegesetz in Dänemark. Ja, man möge meinen, ein Anfang, oder? Zweifelhaft jedoch der Gesamtkontext. Wer ist denn der Experte, der Sachverständige? Ein Tierarzt, ein bestellter Gutachter? Wer kann denn wirklich begutachten, ob ein Beißvorfall schwerwiegend aus einem gestörten Verhalten heraus folgte oder doch nur ein arttypisches ganz normales hündisches Verhalten war? Es ist für Experten schon manchmal schwierig, einen solchen Vorfall live in Echtzeit zu bewerten. Oft sehen sie sich hierzu Videoaufnahmen immer wieder an. Man weiß doch, dass wir Menschen viele Sequenzen der Hundesprache gar nicht wahrnehmen können. Wie soll man also bitte einen bereits vergangenen Beißvorfall nachträglich (be)werten? Es stehen doch sicher 2 subjektive Meinungen gegenüber. Wer will also objektiv, ohne direkt dabei gewesen zu sein, richten? Deshalb bleibt für mich diese anscheinend gelockerte Gesetzesänderung doch nur mit Stirnfalten hinzunehmen.
Ist Dänemark wieder ein Urlaubsland? Schaffen es unsere Nachbarn wirklich mit dieser Änderung ihre Urlauber zurück zu gewinnen? Können wir Hundehalter wirklich nach dieser Änderung ganz frei und unbedarft mit unseren Vierbeinern Dänemarks Gastfreundschaft genießen? Es bleiben zumindest bei mir arge Zweifel und ich bin nicht bereit, dieses auch nur ein einziges Mal zu probieren.