Ein neues Hundegsetz soll kommen, und das im Januar 2016.
Erfreulich zu lesen, dass die Rasselisten abgeschafft werden sollen. Das wird ja auch Zeit!
Aber!!! Und hier ein ganz großes ABER!
Hundegesetz in Schleswig-Holstein.
Beschäftigen wir uns mit dem Entwurf des neues Gesetzes, das in der nächsten Woche im Landtag als Gesetz eingebracht werden soll, müssen wir feststellen, dass hier nichts besser, eher schlechter wird.
Wie schreibt LNONLINE?
„Bedroht oder beißt ein Hund – egal welcher Rasse – einen Menschen oder ein anderes Tier, gilt er in Schleswig-Holstein künftig als gefährlich. Sein Halter muss dann strenge Auflagen erfüllen, sonst wird ihm der Hund entzogen. Die umstrittene Rasseliste, die bestimmte Hunderassen als grundsätzlich gefährlich einstuft, wird abgeschafft.“
Weiterhin heißt es:
„Künftig müssen dann alle Halter, deren Hund einen Menschen oder andere Tiere bedroht oder beißt, einen Hundeführerschein machen, mehr Steuern zahlen und ihrem Tier einen Maulkorb anlegen. Wer die Prüfung nicht besteht oder zum Beispiel wegen Vorstrafen nicht zum Halten gefährlicher Hunde zugelassen wird, muss sein Tier abgeben.“
Spannend, ich kenne keinen Hund, der kein Hund ist, demzufolge sich also auch nicht wie ein Hund verhält.
Bitte, bedroht ein Hund …. dann?
Ich weiß nicht, wohin das führen soll. Dann können wir im Grunde ja gleich alle Hunde mit Maulkorb belegen, alle Hunde als gefährlich einstufen. Oder wie soll ich das bitte verstehen?
Wenn ich das jetzt in Ihren Augen eventuell überzeichne, dann frage ich mich, wie weit wird das noch gehen?
Hundegesetz in Schleswig-Holstein.
Ich stelle mir dann vor, was ja sowieso schon so oft praktiziert wird, dass sich Hunde mal auf hündisch unterhalten – in diesem Kontext dann ein großer und ein kleinerer … die Halter vom kleineren Hund drehen durch und zeigen direkt an. Dann gibt es noch Märchen ringsherum dazu gedichtet und die Situation wird so richtig schön ausgeschmückt bis zum Schluss der Hund sogar den Menschen bedrohte und angriff.
Nun geben wir doch jedem eine gelungene Vorlage, mal so richtig aufzutrumpfen. Und der Autofahrer, der sich jeden Tag darüber aufregt, dass sein Wunschparkplatz schon wieder von dem Nachbarn mit der Dogge belegt ist, kann ihm jetzt mal so richtig eins auswischen.
Und der Jogger, der keine Hunde mag, kann sich ja dann auch mal durch das Spiel eines freilaufenden Hundes oder auch mehreren miteinander spielenden Hunden, so richtig bedroht fühlen und weiß: Die sind agressiv!
Hundegesetz in Schleswig-Holstein.
Nein, ich glaube, wir haben mit der Gesetzesänderung keinen guten Fang gemacht. Das ist Bauernfängerei und ich ahne Schlimmes. Denn für mich hat es eh den Anschein, dass hier richtig Methode hinter steckt und uns Hundehalter das Leben mit einem Hund so richtig unatraktiv gemacht wird.
Der Hundeführerschein ist eingeschränkt sinnvoll. Eine Haftpflichtversicherung doch sowieso meist kein Thema mehr, das kann man mit einer Anmeldung zur Steuer auch nachweisen. Mir persönlich gefiele auch eine Sachkunde, aber nicht etwa solche, wie sie in NRW nachgewiesen werden muss, sondern eine richtige Sachkunde, die jeden Halter dazu befähigt, einen gefährlichen Hund zu halten … Denn ganz ehrlich, lese ich von aggressiven Hunden, die dann auch noch bedrohen … HIMMEL, dann sind wir alle Gefahrenhundebesitzer!
So, wie es zukünftig werden soll, wird es darauf hinauslaufen, dass es noch mehr Hunde in unseren Tierheimen geben wird und dass die Hundehaltung bestimmt zurück gehen wird. Denn einen Hund in unserer Gesellschaft zu halten, wird ja eh immer schwieriger und macht oft keinen Spaß mehr. Die Leidtragenden sind dann wieder die Hunde.
Niedersachsen beklagt die Zustände nach der Gesetzesänderung und sieht eben jetzt, was die neue Hundeverordnung brachte, nämlich zunehmende Anzahl von Hunden in Tierheimen beispielsweise, neben vielen anderen negativen Entwicklungen und fordert bereits eine Nachbesserung.
Ich bin gespannt, wie sich das entwickeln wird. Aber gut, nein, gut sicher nicht.