Schmerzensgeld nach Biss durch Stromschlag
Sachverhalt:
Wegen einer unzureichend isolierten Straßenbeleuchtung hat ein Hund in einem Fall einen Stromschlag erlitten und “unter dem Eindruck seiner Verletzung” die Halterin in die Hände gebissen.
Forderung:
Die Halterin des Hundes hat auf Schmerzensgeld geklagt, da der Hundebiss durch den Stromschlag verursacht wurde.
Wie das Gericht entschied:
Der Richter verpflichtete die Kommune, 1000 DM an die Verletzte zu zahlen und folge der Klägerin.
LG Bückeburg, AZ 2 O 277/96