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Hunde Verbote der Grünen

  • 18. Dezember 2021
  • Birthe Thompson
Foto mit Hund Tango
Birthe Thompson

Die geplanten Hunde-Verbote der Grünen:

Hund und Recht Und wieder mussten wir Hundehalter den Atem anhalten. Mit Entsetzen haben wir die Nachricht erhalten, dass die „Grünen“ einige Verbote für Menschen und ihre Hunde verabschieden wollten. Eine große Dissskussion hat sich ganz schnell durch das und im Internet, auf Hunderunden etc. entwickelt. Worum geht es bei den Hunde Verboten der Grünen denn eigentlich und stimmt das auch alles so?   Hunde Verbote der Grünen Wie wir der Berliner Zeitung entnehmen konnten, wurden folgende Verbote, Hunde Verbote der Grünen, in einem Gesetzesentwurf  beschrieben:

„1. Es ist verboten, einen Hund ohne Führerschein zu führen, egal welcher Rasse der Hund angehört, ob man ihn an der Leine führt oder nicht und wie lange man schon im Besitz des Hundes ist (§ 4,1).

2. Es ist verboten, den Führerschein zu Hause zu lassen, wenn man mit dem Hund ausgeht (§ 4,1).

3. Es ist verboten, die Hundeprüfung bei einer Hundeschule abzulegen, die nicht von der zentralen „Hundeprüfstelle“ erfasst ist. Die Hundeprüfstelle wäre ein neues Amt, das es noch nicht gibt (§ 2,3).

4. Es ist verboten, einen Hund zu erwerben, ohne vorher die Hundeprüfung abgelegt zu haben (§ 4,1).

5. Es ist verboten, einen Hund ohne elektronisches Kennzeichen (Transponder) zu halten (§ 3,1).

6. Es ist verboten, einen Hund zu halten, ohne dass dessen Daten aus dem Transponder in einem zentralen Register des Senats gespeichert sind (§ 3,2).

7. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Hund führen (§ 4,8,4-5).

8. Es ist verboten, einen „großen Hund“ zu führen, ohne dass er der Hundeprüfstelle zur Kontrolle vorgeführt wurde (§ 15).

 

Wer aber hat sich diese Gesetzgebung, die Hunde Verbote der Grünen, ausgedacht? Die grüne Tierschützerin Claudia Hämmerling und die Fraktionschefinnen Antje Kapek und Ramona Pop sollen für diesen Verbotskatalog gezeichnet haben. Ja, da haben sich die drei Damen was tolles ausgedacht.


Betrachtet man diese Vorgaben/ Verbote aber mal objektiv, müssen wir feststellen, dass es zumindest in Niedersachsen bereits die vorgeschriebenen Hundeführerscheine gibt und auch Schleswig – Holstein eine entsprechende Regeleung im Gesetzgebungsverfahren anstrebt. Auch ist es mittlerweile, zumindest für verantwortungsvolle Hundehalter weitgehendst „Pflicht“, die Hunde zu chipen.

Und sind wir mal ehrlich, wäre eine Gestzgebung zu begrüßen, die tatsächlich sicherstellt, dass Hundehalter eine gewisse Sachkunde in Hundehaltung nachweisen. Dieses Thema wird immer wieder und immer öfter nicht nur unter Hundehaltern diskutiert.

Schaut man sich allerdings einige andere der Verbote, die Hunde Verbote der Grünen, an, bleibt nur ein Kopfschütteln. Soweit so gut, was ist denn nun aber an diesen Verboten dran? Und sollen diese tatsächlich umgestezt werden?

Wenn Sie heute (Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels) den Beitrag in der „bz“ nachlesen möchten, ist es Ihnen nicht möglich, denn auf der Seite wird sich dafür entschuldigt, dass dieser Artikel nicht gefunden werden kann, aber man daran arbeite.

http://www.bz-berlin.de/thema/schupelius/gruene-erfinden-acht-neue-verbote-fuer-hundehalter-article1841148.html

(nicht mehr erreichbar!)

Aha, kann es vielleicht aber auch daran liegen, dass die „Grünen“ sich dazu geäußert haben?

http://www.gruene-fraktion-berlin.de/artikel/liebe-hundehalterinnen-und-halter

(nicht mehr erreichbar)

So, vonseiten der „Grünen“ wird der „Verbotskatalog“ also bestritten. Das heißt also, es gibt so einen aktuellen „grünen“ Gestzentwurf gar nicht. Aber, wie kann es denn dazu kommen, dass solche Informationen durch die Presse gehen? Vielleicht ja deshalb, weil es tatsächlich einen solchen Gesetzentwurf gab? Nämlich am 9. April 2014.

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1598.pdf

(nicht mehr erreichbar)

Aber dieser Gesetzentwurf wurde von der Fraktion zurückgezogen. Folgen Sie dem Link

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/protokoll/plen17-047-pp.pdf

(nicht mehr erreichbar)

und gehen Sie auf die seite 4863 finden Sie hierzu den Hinweis:

„Lfd. Nr. 7: Gesetz zur Sachkunde von Hundehalter/-innen zum Schutz vor Gefahren durch Hunde in der Stadt (Hundehalter/-innen/gesetz) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1598 Erste Lesung Antrag wurde zurückgezogen „

 

Fazit:

Hunde Verbote der GrünenDas Thema Hundehaltung war, ist und wird immer ein Thema sein, das sich in Gesetzentwürfen und auch in den Gesetzen widerspiegelt. Das zeigt unter anderem die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern. In diesem Bereich sind sich die Gesetzesmacher definitiv nicht einig und es gibt keine bundesweite Regelung. Was aber, so denke ich, für uns alle wichtig ist und anzustreben sei, ist ein besseres Verständnis und eine wirklich ausreichende Sachkenntnis in Bezug auf Hundehaltung. Hier wäre ein wirklich lohnender Ansatz! Und, was die Diskussion ebenso leider, beispielsweise in den sozialen Netzwerken, auch wieder zeigt, ist die Tatsche, dass ganz viele (Halb)Infomationen einfach ohne eigene Recherche weitergegeben werden, Diskussionen ausufern, Energien verschwendet werden, die am Ende des Tages verpuffen, wie eine Luftblase.


Birthe Thompson

Birthe Thompson ist Tierpsychologin, Journalistin, Autorin, Coach und Bloggerin. Jahrelang Mehrhundehalterin, lebt sie heute mit ihrem Mann und derzeit zwei Rüden der Rasse Rhodesian Ridgeback im Norden Deutschlands. Über viele Jahre hat sie sich im aktiven Tierschutz verdient gemacht. Selbst war sie immer wieder Pflegestelle für Tierschutzhunde. Zu ihren Aufgaben gehörte es auch, Hunde einzuschätzen, um Vermittlungsprofile zu erstellen. Birthe Thompson ist Ansprechpartnerin für viele Bereiche zum Thema Hund. Gerade auch, wenn es um Tierschutz geht, brilliert sie durch ihre kompetente Vorgehensweise und ihr Wissen.

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