Worum geht es eigentlich bei der Erlaubnis nach§ 11 Abs. 1 Ziffer 8 f Tierschutzgesetz?
Was bedeutet dies für Hundehalter?
Mit der Durchsetzung des §11, 8f, stehen viele Hundeschulen und Hundetrainer vor dem existenziellem -Aus-.
Behörden scheinen überfordert/ unsicher, Genehmigungen werden nach unterschiedlichen Maßstäben erteilt und/ oder Anträge abgelehnt.
Institute, die sich die Mühe gemacht haben, ein Schulungskonzept zu entwickeln und seit Jahren Hundetrainer tierschutzkonform schulen, werden hier mit Füßen getreten. Geschulte Absolventen werden genehmigt, schulende Dozenten werden abgelehnt … wie kann das sein?
Hundetrainer mit gleichem geschultem kynologischem Wissen und auch Nachweisen, werden im Landkreis X genehmigt und im Landkreis Y abgelehnt … wie kann das sein?
Hundetrainer erhalten befristete Genehmigungen (wird doch ein Mindestmaß an Sachkunde verlangt), welche mit Tag X endet oder verlängert oder unbefristet weiter erteilt werden kann ? Wie jetzt? Entweder man wird als sachkundig anerkannt, oder eben nicht …
Auflagen werden mit einer Genehmigung erteilt, z.B.: da sollen private Daten Dritter erhoben werden … Bestandsbücher von Personen geführt werden … Fraglich, ob dies dem Datenschutz Rechnung trägt.
D.O.Q.-Test® – Pro, das “Allheilmittel”? Der Maßstab zur Genehmigung nach §11, 8f…? Zunehmend greifen die Ämter darauf zu und “wiegen sich auf der rechtlich sicheren Seite”… ist das so? Dieser Test beinhaltet (nach Aussagen, der sich leider hinreißen lassenden Absolventen) einen nicht gerade kleinen Bestandteil an tierärztlichem Wissen zum Exterieur und Interieur (wäre ich Tierarzt, würde mir dies Sorge bereiten). Auch werden diverse Fragen als wissenschaftlich “überholt” bis “falsch” bekundet. Hierzu sollte man sich darüber im Klaren sein, dass Wissenschaft im Bereich “Verhalten” lediglich eine These darstellen kann. Immerhin haben wir es hier mit individuellen Lebewesen zu tun und keinen Mathematischen Formeln.
Ich stelle diesen Test ganz klar in Frage !
Weiter gebe ich zu bedenken, dass wir uns hier im Rahmen des –TierSCHUTZgesetzes– bewegen.
So stellen sich mir die Fragen:
1.) Sind die verankerten klar definierten Paragraphen zum Schutz des Tieres im Tierschutzgesetz —- nicht ausreichend, um Hund und Halter tierschutzkonform anzuleiten?
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Noch einmal hervorzuheben…..wir bewegen uns im Bereich des TierSCHUTZgesetzes…… und nicht im Bereich…..eines NICHT bestehenden “Berufsbildes” nach theoretischer-, praktischer-, und mündlicher Überprüfung.
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Wenn nicht, wie kommt es dann, dass sich mir die 2. Frage stellt …
2.) Wie kann es sein, dass ein Mitwirkender im Gremium zum D.O.Q.-Test® augenscheinlich gegen geltendes Recht verstoßen hat und dennoch die Tätigkeit als Hundetrainer nachkommen –darf-? Ja, sogar angehende Hundetrainer schult, für eine Zertifizierung der TÄK (Tierärztekammer) vorbereitet?
Egal, wie lange es her ist, so etwas darf nicht sein!
Dazu das Statement von Antje Henze bereits im Jahr 2013. Vielen Dank an dieser Stelle.
Wie kann das sein?
Spätestens hier bekommt die geänderte Fassung und auch vor allem die Durchführung zur Genehmigung nach § 11, 8f, einen sehr, sehr bitteren Beigeschmack und es stellt sich mir eine weitere sehr schwerwiegende Frage:
Worum geht es hier eigentlich?
Die Arbeit und der Umgang mit Mensch und Tier ist so individuell wie die Beteiligten selbst. Die Umsetzung im “Training” muss tierschutzkonform gestaltet werden. Dies gibt das TierSCHUTZgesetz seit Jahren vor!!!!
Es gilt demnach für mich NICHT eine Genehmigungspflicht nach D.O.Q. Kriterien, welche nicht einmal einheitlicher Umsetzung folgt, sondern stark zu wünschen wäre eine Überprüfung der bereits bestehenden Hundeschulen/Hundetrainer zum tierschutzkonformen “praktischen” Umgang mit dem Lebewesen -Hund-!
Praktisch bedeutet:
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§ 1 TschG
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
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Ist dieses nicht ausreichend und klar genug definiert um den Umgang, eine Anleitung zu überprüfen?
Hier kann und darf es auch keinen Unterschied zwischen gewerbetreibenden und ehrenamtlichen Hundetrainern geben!
Was bedeutet dies nun für Hundehalter?
Nun, im Grunde genommen wird kurzerhand eventuell die Hundeschule des Vertrauens schließen.
Das Angebot an Hundeschulen in den Regionen geht zwangsläufig zurück, da wir bereits mehrere Schließungen verzeichnen.
Hat nun der Hundehalter durch „das Aushängeschild –Erlaubnis nach § 11, 8f, TierSchG“ mehr Sicherheit zur Qualität einer Hundeschule? Sicherlich nicht, denn die adäquate Umsetzung/ Überprüfung findet willkürlich statt und ist nicht einheitlich geregelt.
Der theoretische SC Test (Single Choice), beinhaltet wie oben geschrieben, einen nicht unerheblichen Teil an tierärztlichen Fragen zum Interieur des Hundes.
Können Sie als Hundehalter damit etwas anfangen, wenn Ihnen ihr Hundetrainer erzählt, wie einzelne Knochen ihres Hundes benannt werden, oder wo genau diese im Körperbau zu finden sind und vielleicht auch noch, welche genaue Funktion selbige haben? Nicht? Nun, ich würde hier sicherlich bei Bedarf meinen Tierarzt des Vertrauen befragen.
Wir Hundetrainer sind für Sie da, um Ihnen praktisch zu helfen, stressfrei mit ihrem Hund im alltäglichen Geschehen das Miteinander zu genießen.
Wenn Sie also Ihre Hundeschule des Vertrauens unterstützen möchten, dann haben Sie mit der Zeichnung der unten angegebenen Petition eine Möglichkeit.
Heike Beuse
AbsolutHund