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Borches – Wie weit darf ein Veterinäramt gehen?

  • 18. Dezember 2021
  • Birthe Thompson
Hund schläft vor dem Rechner ein.
Foto: Regina Buchhop

Sie erinnern sich an den Fall Borches? Der Senior, der nach Auffassung des Veterinäramtes kein Recht auf Leben mehr hat? Haben Sie den letzten Artikel hierzu gelesen? Es hieß: Borches – oder die Lizenz zum Töten!

Foto: Susanne Seeber
Foto steht nicht im Zusammenhang mit diesem Beitrag

Was gibt es Neues aus Berlin? Inwieweit konnte die Halterin sich gegen die Zwangseinschläferung wehren?

Sie erinnern sich an Aussagen wie:

„Dr. Zengerling, Amtstierarzt: „Der Hund ist längst überfällig““

Nun, entnimmt man die Informationen ihrer Seite, haben sie die Gerichtsverhandlung teilweise verloren. Allerdings räumte das Gericht ein, dass Borches zunächst einmal auf Kosten der Halterin erneut dem Tierarzt vorzustellen ist und dieser zu entscheiden hätte, ob Borches noch ein lebenswertes Leben führen würde.

Auf eine Stellungnahme seitens des Veterinäramtes folgte ein Schreiben von Herrn Dr. Fred R. Willitzkat (Tierärzte im Notdienst, Berlin-Brandenburg). Dieses Schreiben sollten Sie unbedingt lesen!

Borches hat am 1. Dezember 2014 unsere irdische Welt verlassen und ist eingeschlafen.

Nun möge man meinen, dass damit das Thema vom Tische sei – aber leider nicht.

Ein wahrer Krimi, der sich hier abspielt und mag es einfach gar nicht glauben, was alles in unserem Staate möglich ist.

Foto: Birthe Thompson Foto steht nicht im Zusammenhang mit diesem Beitrag
Foto: Birthe Thompson
Foto steht nicht im Zusammenhang mit diesem Beitrag

Nach dem Verlust des Hundes, der 17 Jahre lang sein Frauchen begleitet hat, fuhr diese für einige Zeit weg. Als sie wiederkam, musste sie mit ihrem übermüdeten Sohn auf dem Arm feststellen, dass sie keinen Zugang mehr zu ihren Wohnräumen hatte.


Was lag hier vor? Warum kam sie nicht in ihre Wohnung? Das Veterinäramt hat sich Zutritt (unter Beobachtung der Polizei) zu der Wohnung verschafft, um den bereits seit 14 Tagen verstorbenen Hund aus der Wohnung zur Zwangstötung herauszuholen.

Ersatzschlüssel, weil das Schloss ausgewechselt wurde, waren bei der Polizei hinterlegt, wie die Halterin später erfuhr. Und in der Wohnung selbst, oder im Briefkasten, an der Tür … war kein Hinweis darauf, warum in ihre Wohnung eingebrochen war.

Sie interessiert die ganze Geschichte? Sie möchten wissen, was sich hier zugetragen hat? Ja! Dann lesen Sie bitte auf der Seite der Halterin alles zu diesem Vorfall.

Wegen Alter zum Tode verurteilt

Lizenz zum Töten

Leidet das Tier?

Neuigkeiten

Frau Elena Kasiyanova gibt nicht auf. Auch nach dem Tod ihres Begleiters kämpft sie gegen die Willkür.

Es ist großartig, dass diese Frau ihre Geschichte öffentlich macht. Es zeigt, dass Ämter allzu oft ihre Macht falsch einsetzen, ihr Amt missbrauchen und dort, wo sie agieren sollten, die Füße still halten. Es ist unglaublich, was hier passiert ist und darf definitiv  keine Schule machen.

Bitte besuchen Sie die Informationsseite von Frau Elena Kasiyanova und lesen Sie, was dieser Hundehalterin passiert ist. Diese Geschichte ist weitaus mehr als ein schlechter Krimi.


Birthe Thompson

Birthe Thompson ist Tierpsychologin, Journalistin, Autorin, Coach und Bloggerin. Jahrelang Mehrhundehalterin, lebt sie heute mit ihrem Mann und derzeit zwei Rüden der Rasse Rhodesian Ridgeback im Norden Deutschlands. Über viele Jahre hat sie sich im aktiven Tierschutz verdient gemacht. Selbst war sie immer wieder Pflegestelle für Tierschutzhunde. Zu ihren Aufgaben gehörte es auch, Hunde einzuschätzen, um Vermittlungsprofile zu erstellen. Birthe Thompson ist Ansprechpartnerin für viele Bereiche zum Thema Hund. Gerade auch, wenn es um Tierschutz geht, brilliert sie durch ihre kompetente Vorgehensweise und ihr Wissen.

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