Aus für das Facebook Plugin?
Als hätten wir keine anderen Probleme, als hätte die Verbraucherzentrale nicht Besseres zu tun, werden wir Seitenbetreiber wieder einmal zur allerhöchsten Obacht gezwungen. Nun geht es um das Facebook Plugin.
Ein Urteil mit fatalen Folgen. Anwälte werden sich jetzt darauf stürzen. Viele kleine Seitenbetreiber werden in Ärger untergehen. Bitte teilt diesen Beitrag. Kopiert die Adresse und teilt, teilt, teilt. Das gibt es gar nicht.
Das Facebook Plugin darf nicht mehr einfach so integriert werden!
Was wird für Recht erkannt?
Der Beklagte darf den Share oder Like Button nicht in die Seite integrieren,
- ohne die Nutzer der Internetseite bis zu dem Zeitpunkt, bei dem der Anbieter des Plugins beginnt, Zugriff auf die IP-Adresse und den Browserstring des Nutzers zu nehmen, ausdrücklich und unübersehbar die Nutzer der Internetseite über den zweck der Erhebung und der Verwendung der so übermittelten Daten aufzuklären
- und/oder ohne die Einwilligung der Nutzer der Internetseite zu dem Zugriff auf die IP-Adresse und den Browserstring durch den Plugin-Anbieter und zu der Datenverwendung einzuholen, jeweils bevor der Zugriff erfolgt,
- und/oder ohne die Nutzer, die ihre Einwilligung im Sinne des Klageantrags zu 2 erteilt haben über deren jederzeitige Widerruflichkeit mit Wirkung für die Zukunft zu informieren.
Auf gut DEUTSCH: Bevor Sie sharen (teilen) oder liken (gefällt mir) klicken würden, müsste ich Ihre ganz konkrete Einwilligung einholen, dass Sie damit einverstanden sind, dass …….. und so weiter …
Ich bin sprachlos!
Natürlich habe ich sofort reagiert und auf der Wissen-Hund ist das Plugin nicht integriert. Nun können Sie nur noch die URL kopieren und entsprechend veröffentlichen oder eben meine/ unsere Beiträge weiterhin über Facebook an sich teilen … liken etc.
Gut, eine Übersicht und auch das Urteil HIER:
Warten wir ab, wann Facebook nachbessert und darauf reagiert!