Wolfsburg – Hundehalter sind empört
„Bitte keine Hundekotbeutel einwerfen“
Hundehalter aus Wolfsburg sind sauer. Seit Neuem finden sie Aufkleber auf öffentlichen Mülleimern mit dem Hinweis: Bitte keine Hundebeutel einwerfen“.
Dieser Aufkleber ist bereits an mehreren öffentlichen Mülleimern in Wolfsburg aufgefallen. Hundehalter sind empört und meinen zu recht, sie zahlen Hundesteuer, machen einen Hundeführerschein, entsorgen den Kot ihrer Tiere in speziellen Kotbeuteln und nun dürfen sie diese nicht in den Öffentlichen Müll werfen?
Der Sinn dahinter verschließt sich den vorbildlichen Hundehaltern und sie fragen nach Sinn und Zweck und befürchten, dass nun dieser mehrfach täglich anfallende Hundekot liegen gelassen wird oder gar die Hundesteuer wegen der Verunreinigung durch das Belassen der Hinterlassenschaften erhöht wird.
Hundehalter sind auch deshalb so erbost darüber, da sie die Stadt Wolfsburg sowieso schon als hundeunfreundlich erklären und vermissen unter anderem Kotbeutelspender und Bademöglichkeiten für Hunde.
Auf vollkommenes Unverständnis stößt nun dieser Aufkleber auf den Mülltonnen und die Hundehalter haben ja auch nicht Unrecht, wenn sie an dieser Stelle behaupten, dass für die Personen, welche die Mülleimer leeren, Spritzen, Kanülen und zerbrochene Flaschen wohl weitaus gefährlicher seien als ein verpackter Kotbeutel.
Da wäre die Stadt Wolfsburg doch vielleicht die Handhabe aus der Schweiz zu empfehlen, die spezielle Abfalleimer aufstellt und mit dem Kot sogar Geld verdient durch die Abgabe an die Biogasanlage. Diese Behälter nennen sich Robidog. Die Robidog AG ist ein Unternehmen, das Produkte zur Hundekotentsorgung europaweit vertreibt.
Aber auch in Deutschland gibt es hunde- und hundehalterfreundliche Gegenden. Denn auf der Insel Usedom können Sie Hundetoiletten finden. Dafür zahlen beispielsweise Urlauber 50 Cent pro Tag für den Hund an Kurtaxe.
Die Wolfsburger Hundehalter sind dermaßen sauer und werfen der Stadt vor, neben der Vorliebe zu einer betonierten Stadt nur VW im Kopf zu haben und geben einen Tipp für eine gute Idee: Die Stadt Wolfsburg solle doch einen Kotbeutelbehälter in Form eines VW aufstellen. Zudem wäre die Empfehlung eines VW-Modells, das mit Bio-Gas fährt, dann auch eine gute!
Die Müllbeseitigung in den Städten und Gemeinden wird ja zunehmend unzufriedenstellend. Immer mehr öffentliche Mülleimer verschwinden und man weiß so oft schon nicht, wohin mit seinem unterwegs anfallenden Müll. Nun freuen wir Hundehalter uns, wenn wir nach etlichen zurück gelegten Strecken endlich einen Müllbehälter finden, um unsere Hundetüten zu entsorgen. Wenn nun der Kotbüddel da nicht mehr rein darf – was dann?
Es ist zudem auch deshalb schon unglaublich, da es nun mal auch Bestimmungen zur Kotbeseitigung gibt.
Quelle der Bestimmungen: Wikipedia
“1. Die Hundehalter sind in Deutschland im Rahmen kommunaler Regelungen meist zur Entfernung von Hundekot verpflichtet. In einigen Parks und Grünanlagen, in denen Hunde erlaubt sind, sind Spender mit Tüten zum Aufnehmen des Kotes aufgestellt.
2. Die Österreich regelt § 92 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung: „Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass diese Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht verunreinigen.“ Dies gilt auch in Hundezonen.
3. In der Schweiz besteht in vielen Gemeinden die Pflicht, Hundekot aufzunehmen und in einem speziell dafür vorgesehenen Abfallbehälter (Robidog) zu entsorgen. Zuwiderhandelnde müssen mit Strafen rechnen. Im Kanton Schwyz herrscht aus diesem Grund ein allgemeiner Leinenzwang.
4. Ebenfalls in der Schweiz gab es in den 1980er Jahren sogar eine Volksinitiative, die eine Pflicht zur Verwendung von Hundeklos in der Verfassung verankern wollte. Sie erreichte aber nicht die notwendige Anzahl Unterschriften für eine Volksabstimmung.
5. In Liechtenstein besteht ebenso die gesetzliche Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekotes. Zu diesem Zweck sind im gesamten Land (nicht nur im besiedelten Gebiet, auch auf Wanderwegen) Abfallbehälter aufgestellt.”